Corporate Compliance
Mehr zum Compliance-Management-System von Vetter und zum Vetter-Verhaltenskodex.
Mehr zum Compliance-Management-System von Vetter und zum Vetter-Verhaltenskodex.
Compliance ist für Vetter als CDMO ein integraler Bestandteil seiner geschäftlichen Tätigkeiten. Das heißt: Mitarbeitende und Unternehmen müssen sich gleichermaßen an geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften und Unternehmensrichtlinien halten. Daher haben wir ein zeitgemäßes, ganzheitliches Compliance-Management-System etabliert, das uns ermöglicht, Fehlverhalten vorzubeugen, zu identifizieren und darauf zu reagieren. Es erlaubt uns, alle relevanten Richtlinien und zugleich höchste ethische Standards einzuhalten.
In einem sich ständig wandelnden Weltmarkt ist es wichtig, dass wir uns laufend über Compliance-Themen informieren und die Lage täglich neu bewerten. Rasantes Unternehmenswachstum, steigende Anforderungen im nationalen und internationalen Rechtswesen sowie sich ändernde Kundenanforderungen müssen stetig bedacht werden. Daher prüfen wir regelmäßig sowohl unser Compliance-Management-System als auch unseren Verhaltenskodex und bringen sie auf den neuesten Stand. Auf diese Weise können wir die steigenden Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden erfüllen und zugleich die gesetzlichen Vorgaben und unsere eigenen ethischen Leitlinien und Ziele einhalten.
Durch regelmäßige Schulungen und Kommunikation wird Compliance zu einem Grundstein unseres Unternehmens. Unsere Compliance-Kultur ermöglicht, dass wir uns auch in Zukunft rechtssicher und verantwortlich weiterentwickeln, Verstöße meiden und höchste Prinzipien befolgen. Unser fortlaufendes Engagement für Compliance stellt sicher, dass wir unseren Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten weltweit bestmöglichen Service bieten.
Seriöse Hinweise helfen uns dabei, mutmaßlichen und tatsächlichen Verstößen gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner abzuwenden oder zu reduzieren. Es kann vorkommen, dass Sie ein Verhalten bemerken, das nicht mit unserem Bekenntnis zu Compliance in Einklang steht oder zu stehen scheint – beispielsweise Abweichungen von Gesetzen oder unserem Verhaltenskodex. In diesem Fall möchten wir Sie dazu ermutigen, diese Beobachtungen an uns zu melden. Dies können Sie als Mitarbeitender oder als externer Hinweisgeber (z. B. als Kunde oder Lieferant) tun. Unabhängig davon, ob Sie sich für den persönlichen oder den anonymen Meldekanal entscheiden: Ihr Anliegen wird innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens beantwortet. Ihre Informationen werden dabei streng vertraulich behandelt.
Für Fragestellungen und Hinweise in Bezug auf Compliance nutzen Sie bitte folgende Kanäle zur Kontaktaufnahme:
Für persönliche Hinweise können Sie sich an das Corporate Compliance Office von Vetter wenden:
Corporate Compliance Office
Telefon: +49 (0)751-3700-1009
E-Mail: compliance@vetter-pharma.com
Whistleblowing-Hotline (Hinweisgebersystem für anonyme Meldungen)
Falls Sie es vorziehen, anonym zu bleiben, können Sie die Whistleblowing-Hotline von Vetter kontaktieren. Das telefonisch oder per E-Mail nutzbare Hinweisgebersystem wird von einem externen, neutralen Ansprechpartner, einer sogenannten Ombudsperson, aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oehmichen & Partner betrieben. Als Hinweisgeber können Sie Ihre Identität über diesen Meldekanal freiwillig offenbaren, müssen dies aber nicht tun. Da wir offene Kommunikation sehr schätzen, ermutigen wir Sie jedoch, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Hierdurch haben wir die Möglichkeit, Ihren Meldungen so effektiv wie möglich nachzugehen.
Die Whistleblowing-Hotline ist von Montag bis Freitag von 10.00–17.00 Uhr besetzt (außer an gesetzlichen Feiertagen). Meldungen können jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den genannten Zeiten auf Deutsch oder Englisch abgegeben werden:
Whistleblowing Hotline
Telefon: +49 6172 138 83 0
E-Mail: compliance.vetter@oehmichenlaw.com
Wir erwarten, dass Hinweisgebende ihre Meldungen ausschließlich in gutem Glauben und aus guten Absichten heraus tätigen. Vetter sichert daher zu, in gutem Glauben handelnde Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber gegen Repressalien oder andere Nachteile zu schützen.
Bitte beachten Sie jedoch: Es ist untersagt, wissentlich falsche Informationen zu übermitteln oder Hinweise zu melden, die unbegründete Anschuldigungen enthalten. Im Rahmen der Aufklärung müssen wir auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung tragen. Bitte denken Sie daran, dass Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Bitte nutzen Sie das Hinweisgebersystem von Vetter verantwortungsvoll.
Details dazu in unserem Modern Slavery Statement.